Parkoviště Centrál, Špindlerův Mlýn, Svatopetrská ul.
1. Das Parken von Fahrzeugen ist nur auf der Grundlage eines Vertragsverhältnisses zulässig. Das Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn die Parkkarte aus der Parkuhr entnommen wird. Das Befahren des Parkplatzes mit der ausgestellten Parkkarte ist untersagt. Mit dem Betreten des Parkplatzes erklärt sich der Fahrer mit dieser Betriebsordnung einverstanden. Ist er mit einer der Regelungen nicht einverstanden, hat er den Parkplatz mit dem Fahrzeug unverzüglich zu verlassen.
2. Die Ein- und Ausfahrt wird mit der Parkkarte kontrolliert, die als Grundlage für die Zahlung der Parkgebühr vorgelegt wird. Bitte bewahren Sie die Parkkarte sorgfältig auf.
3. Auf den Straßen, die auf den Parkplatz führen, müssen die Parkenden die Verkehrsschilder beachten. Die Nichtbeachtung stellt einen Verkehrsverstoß dar. Es ist verboten, außerhalb der gekennzeichneten Parkplätze zu parken.
4. Es ist verboten, mit einem Anhänger, Bus, Lkw, Wohnwagen oder Wohnmobil auf den Parkplatz zu fahren. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieses Punktes entstehen, haftet der Fahrer des Fahrzeugs in vollem Umfang.
5. Bei Verlust oder Entwertung (gemäß Punkt 7. dieser Betriebsordnung) der Parkkarte muss der Parker eine neue (verlorene Parkkarte) Parkkarte am Kassenautomaten zum Ersatzpreis von 2000,-CZK erwerben. Der Parker kann dann das Parkhaus verlassen.
6. Es ist verboten, bei geöffneter Ausfahrtsschranke und ohne ausgestellte Parkkarte von außen in das Parkhaus in der Gegenrichtung einzufahren. Die geöffnete Ausfahrtsschranke ist nur für Fahrzeuge, die von außen aus dem Parkplatz ausfahren. Bei Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot hat der Betreiber dieses Parkplatzes Anspruch auf eine Entschädigung von 2000,-CZK. Der Parker muss an einem Kassenautomaten eine Parkkarte (verlorene Parkkarte) gegen eine Entschädigung von 2000,-CZK erwerben und erhält nach Zahlung des entsprechenden Betrages eine neue Parkkarte zum Verlassen des Parkplatzes. Der Parker kann dann das Parkhaus verlassen.
7. Es ist strengstens untersagt, die Parkkarte im geparkten Fahrzeug zu lassen (Diebstahl, Beschädigung durch Sonneneinstrahlung, Hitze im Fahrzeug usw.), da es sich um Thermopapier handelt. Darüber hinaus ist der Kunde des Parkhauses verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die ausgegebene Parkkarte stets an einem geeigneten Ort aufbewahrt wird, um Beschädigungen, Knicke oder generell den Verlust der Lesbarkeit für das Lesegerät der Ausfahrtsschranke oder des Parkscheinautomaten zu vermeiden.
8. Fahruntüchtige Fahrzeuge und Fahrzeuge, die außerhalb der zugelassenen markierten Parkplätze abgestellt sind, können auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt werden.
9. Kinder dürfen sich nur in Begleitung eines Erwachsenen, der für ihre Sicherheit verantwortlich ist, auf dem Parkplatz aufhalten.
10. Wird der Verkehr auf dem Parkplatz durch einen Parkwächter geregelt, müssen die Parkenden den Anweisungen des Parkwächters Folge leisten.
11. Auf dem Parkplatz ist insbesondere Folgendes nicht gestattet:
– Reparaturen oder Betankung vorzunehmen
– das Abstellen nicht fahrender Fahrzeuge
– das dauerhafte Abstellen von Gegenständen außerhalb des Fahrzeugs und die Verunreinigung des Parkplatzes
– der Umgang mit brennbaren Stoffen und offenem Feuer
– das freie Laufenlassen von Tieren
– das Abstellen von Anhängern oder Wohnwagen
– das Abstellen von Lastkraftwagen und Bussen
12. Beschädigungen an den Parkeinrichtungen sind vor dem Verlassen des Parkplatzes unverzüglich dem Parkwächter zu melden (Tel. 602 050 759).
13. Der Betreiber des Parkplatzes vermietet dem Nutzer einen Stellplatz zum Abstellen des Fahrzeugs für die Vertragsdauer. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die während der Parkdauer am abgestellten Fahrzeug und dessen Zubehör entstehen.
14. Die Parkgebührenordnung ist an der Einfahrtsschranke erhältlich.
15. Der gesamte Bereich wird durch Kameras überwacht.
16. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer 602 050 759.
17. Das Betriebsreglement tritt am 25. April 2024 in Kraft.
Betreiber: PROJEKT LABE a.s.,
B 25036, eingetragen beim Stadtgericht in Prag
Eingetragener Sitz: Vinohradská 2279/164, Vinohrady, 130 00 Prag 3,
Identifikationsnummer: 089 20 699.